Was ist die Bildungsprämie?
Um Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen Teilhabe am Lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung 2008 die „Bildungsprämie“ ein. Finanziert wird die Förderung über den Europäischen Sozialfond.
Es handelt sich um eine mögliche Förderung der individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Dies bedeutet, dass die Weiterbildung Bezug zu einem ausgeübten oder angestrebten Beruf haben muss und nicht der reinen Selbstverwirklichung dienen darf. Zudem darf es sich nicht um eine Pflicht-Weiterbildung für die aktuelle Tätigkeit handeln. Es soll um ein individuelles, also persönliches Weiterbildungsinteresse gehen und darf weder vom Arbeitgeber gefordert noch gefördert werden.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Weiterbildungskosten (ausgeschlossen sind Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Kosten für Lernmittel), höchstens jedoch 500 Euro. Sie zahlen daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter, da dieser die andere Hälfte der Kosten direkt über den Bildungsprämiengutschein abrechnet.
Wer kann einen Bildungsprämiengutschein erhalten?
Um einen Bildungsprämiengutschein zu erhalten, müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:
Können Sie all diese Fragen mit „Ja!“ beantworten? Dann vereinbaren Sie gern einen Termin für ein Beratungsgespräch, in dessen Rahmen Sie auch Ihren Bildungsprämiengutschein ausgehändigt bekommen können.
Wofür kann ich den Bildungsprämiengutschein nutzen?
Sie können den Bildungsprämiengutschein für kompakte Wochenend-Weiterbildungen oder für berufsbegleitende Fernstudien nutzen. Wichtig ist, dass ein Bezug zu einem Beruf (ob aktueller oder angestrebter Beruf ist egal) gegeben ist und Sie die Weiterbildung freiwillig und ohne weitere Förderung durch andere Stellen (Arbeitgeber, sonstige Weiterbildungsförderung) absolvieren möchten.
Bitte beachten Sie, dass für Weiterbildungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, Prämiengutscheine nur genutzt werden können, wenn die Weiterbildungskosten 1.000 € nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.
Zudem muss die Weiterbildung Qualitätskriterien erfüllen und der Weiterbildungsanbieter am Förderprogramm „Bildungsprämie“ teilnehmen, um eine Weiterbildung abrechnen zu können. Viele Weiterbildungsanbieter werben bereits mit der Nutzbarkeit der Bildungsprämie. Im Zweifelsfall hilft eine Nachfrage beim gewünschten Weiterbildungsanbieter.
Ein Bildungsprämiengutschein kann nur für eine Weiterbildung genutzt werden, die noch nicht begonnen hat und noch nicht in Rechnung gestellt wurde.
Was muss ich zum Beratungstermin mitbringen?