Integrationskurse

Zur Zeit sind alle Plätze für DTZ/B1 und LID Prüfungen belegt.


Integrationskurse mit Förderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten (UE) und einem Orientierungskurs (100 UE). Der Unterricht findet vormittags oder Nachmittags an vier bis fünf Tagen mit jeweils 5 Unterrichtsstunden in Cochem statt.

Im Sprachkurs erwerben Sie Deutschkenntnisse, die Sie zu einer selbstständigen Sprachverwendung befähigen und Sie auf die Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorbereiten. Der Sprachkurs wird in sechs Modulen à 100 Unterrichtseinheiten auf unterschiedlichen Lernebenen (A1-B1) durchgeführt. Nach regelmäßiger Teilnahme wird die Prüfung Deutsch-Test für Zuwanderer A2-B1 (DTZ) abgelegt.

Der Orientierungskurs bildet die inhaltliche Grundlage (Grundkenntnisse der Rechtsordnung, der Geschichte und der Kultur und Werte in Deutschland) für den standardisierten Abschlusstest „Leben in Deutschland“ (LiD); dieser ist gleichwertig mit dem Einbürgerungstest. Der Test ist bestanden, wenn mindestens 15 von 33 Fragen richtig beantwortet wurden. Für den möglichen Nachweis der Kenntnisse nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist nach § 1 Absatz 3 der Einbürgerungstestverordnung die Beantwortung von mindestens 17 der 33 Fragen erforderlich.

Bei uns werden darüber hinaus Integrationskurse mit Alphabetisierung mit Grundförderung 1000 UE angeboten.

Kosten und Förderung:

Für die Teilnahme am Integrationskurs ist ein Kostenbeitrag zu zahlen. Unter bestimmten voraussetzungen zum Beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, oder bei geringen Einkommen, kann ein Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag gestellt werden. Dabei helfen wir gerne.

Wichtig: Wenn Sie erfolgreich am Abschlusstest (DTZ und „LiD") teilgenommen haben und zwischen dem Ausstellen Ihrer Teilnahmeberechtigung und dem Abschlusstest nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind, kann Ihnen das BAMF auf Antrag 50 % des gezahlten Kostenbeitrags erstatten.

Wer kann teilnehmen?

Personen, die über eine Verpflichtung zum Integrationskurs verfügen, ausgestellt von der Ausländerbehörde oder einem Jobcenter, können in einem Integrationskurs Deutsch lernen oder schon bestehende Kenntnisse verbessern.

Alle anderen in Deutschland lebende Ausländer, die keine Verpflichtung erhalten, können eine Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs beantragen. Der Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs wird von der KVHS Cochem-Zell oder direkt beim BAMF gestellt.

Für alle Personengruppen gilt: Bitte sprechen Sie schon jetzt bei der KVHS Cochem-Zell vor, auch wenn Sie erst in einigen Monaten einen Kurs besuchen möchten, da die Wartezeiten relativ lang sein können.

Gerne nehmen wir auch nicht durch das BAMF geförderte Personen in die Integrationskurse auf, falls es freie Plätze gibt. Wenn eine Woche vor Beginn eines Moduls die maximale Belegungszahl nicht mit Teilnehmenden mit einer Berechtigung oder Verpflichtung erreicht wird, können sich die Teilnehmenden, die nicht vom BAMF gefördert werden, auf die freien Plätze anmelden.

Zur Beratung bei noch offenen Fragen und Hilfe beim Erwerb der Teilnahmeberechtigung und Antragsstellung stehen wir Ihnen gerne persönlich (KVHS Cochem-Zell, Ravenéstr. 17, 56812 Cochem) und auch telefonisch (02671/61-465 oder -468 oder -469) zur Verfügung.

Prüfungen bei der KVHS Cochem-Zell

Zur Zeit sind alle Plätze für DTZ/B1 und LID Prüfungen belegt.

DEUTSCHTEST FÜR ZUWANDERER A2/B1 (DTZ)

Der Deutsch-Test für Zuwanderer A2-B1 ist die richtige Prüfung für Sie, wenn Sie einen Nachweis über lhre Sprachkenntnisse für die Einbürgerung in Deutschland brauchen. Für unsere Integrationskurse finden regelmäßig Termine für diese Prüfung statt, an denen aber auch gerne externe Interessierte ohne vorherige Teilnahme am Sprachkurs teilnehmen können.

Auf der Stufe B1 können Sie sich auf einfache und zusammenhängende Weise im Alltag verständigen. Sie können über Erlebnisse berichten, Ziele beschreiben und Ansichten begründen. Die wichtigsten grammatischen Strukturen können Sie im Allgemeinen korrekt verwenden.

Der DTZ besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung dauert 100 Minuten und enthält Aufgaben zum Hören und Lesen. Außerdem müssen Sie einen kurzen Brief schreiben. Der mündliche Prüfungsteil dauert rund 15 Minuten. In dieser Zeit sollen Sie sich kurz vorstellen und mit den Prüfern und einem anderen Prüfungsteilnehmer über bestimmte Themen sprechen.

Für externe Teilnehmer ohne Verpflichtung ist der Test kostenpflichtig und kann beliebig oft wiederholt werden.

EINBÜRGERUNGSTEST

Seit dem 1. September 2008 gibt es in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest.

Die Prüfungsfragen werden einem Pool aus 310 Fragen entnommen. Der Test besteht aus 33 Fragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten für deren Beantwortung man 60 Minuten Zeit hat. Die Teilnehmenden müssen jeweils die richtige Antwort ankreuzen. Er enthält beispielsweise Fragen zum politischen System Deutschlands, der religiösen Vielfalt und der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Für den Nachweis der Kenntnisse nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist nach § 1 Absatz 3 der Einbürgerungstestverordnung die Beantwortung von mindestens 17 der 33 Fragen erforderlich. Die Anmeldung muss 5 Wochen vor dem Termin persönlich im Anmeldebüro unter Vorlage des Ausweises erfolgen. Der Test ist kostenpflichtig und kann beliebig oft wiederholt werden.

Zusätzliche Termine in benachbarten Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz finden Sie im Internet unter www.vhs-rlp.de.

Gerne informieren wir Sie in der Sprachberatung (KVHS Cochem-Zell, Ravenéstr. 17, 56812 Cochem) oder telefonisch (02671/61-465 oder -468 oder -469) über die nächsten Termine und Anmeldemodalitäten.


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Kreisvolkshochschule Cochem-Zell

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Telefon: 02671 / 61-462 /-464 /-466

Telefax: 02671 / 61-467

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