Home
|
Impressum
|
Sitemap
|
Login
|
zur Suche
Warenkorb Kurs Warenkorb:
0 Kurse

Kreisvolkshochschule Cochem-Zell

Ravenéstr. 17
56812 Cochem
 
Tel.: 02671 / 61-464 + 61-465
Fax: 02671 / 61-467
E-Mail: kvhs@cochem-zell.de

Der QualiScheck

Der berufliche, technologische und wirtschaftliche Wandel stellt Beschäftigte und Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Weiterbildungen und eine ständige Anpassung der Qualifikation verbessern die Beschäftigungschancen.

Um die rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger und die kleineren und mittleren Unternehmen in Rheinland-Pfalz bei der Sicherung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, hat die Landesregierung den QualiScheck eingeführt.

Mit dem QualiScheck werden 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.
 

Förderung

Gefördert werden im Wege der Anteilsfinanzierung 50 Prozent der Kosten der Weiterbildungsmaßnahme höchstens aber 500 Euro einmal im Kalenderjahr.

Es werden nur die direkten Kosten d.h. die Teilnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren gefördert, nicht aber Unterbringungskosten oder Verpflegungskosten.

Weiterbildungsmaßnahmen, die weniger als 60 Euro kosten, werden zur Vermeidung von bürokratischem Aufwand nicht gefördert.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz.
 

Wer wird gefördert?

• sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch nicht in Rentenbezug stehen oder
• kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Unternehmensstandort in Rheinland-Pfalz haben, für ihre in Rheinland-Pfalz tätigen Beschäftigten, soweit diese mindestens 45 Jahre alt sind und noch nicht in Rentenbezug stehen (Empfänger des QualiSchecks sind die Beschäftigten). Ebenso wie mitarbeitende Betriebsinhaber/-innen ab 45 Jahren, in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung.
• Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler ab 45 Jahren, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber fallen, in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit oder
• Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer ab 45 Jahren, die den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtspflichtigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als ein Jahr zurückliegt oder weil die zuständige Agentur für Arbeit eine Förderung abgelehnt hat,
• die im Kalenderjahr der Antragstellung noch keinen QualiScheck erhalten haben.
 

Was wird gefördert?

Gefördert werden:
• Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten vermitteln für Handwerksberufe, technische und kaufmännische Berufe, aber auch für soziale und pflegerische Berufe,
• Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes als berufliche Weiterbildung anerkannt sind,
• Maßnahmen, die der Verbesserung der Persönlichkeit-, Sozial-, Methoden- und Fachkompetenz dienen,
• EDV-Kurse oder
• Sprachkurse,
die von einem zertifizierten Weiterbildungsträger angeboten werden.
 

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht gefördert werden:
• Maßnahmen, die ganz spezifisch auf einen Arbeitsplatz bezogen sind, innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings,
• Kurse, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung und der sportlichen Betätigung beziehungsweise der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen,
• Weiterbildungsmaßnahmen für die ein Anspruch auf anderweitige Förderung besteht (z.B. über die Arbeitsverwaltung nach § 417 Abs. 1 SGB III oder Meister-BAföG),
• Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fachkundennachweise für Funktionen, zu denen das Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist.
• Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind,
• Der Erwerb einer Fahrerlaubnis,
• Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen.
• Weiterbildungsmaßnahmen, die durch andere teilnehmerbezogene Finanzierungsmaßnahmen gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Die Ausstellung des QualiSchecks erfolgt durch die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz benannte neutrale Stelle:

Die RAT GmbH
Paulinstr. 17
54292 Trier
Tel: 0800 5 888 432
Fax: 0651 - 460 29 59 645

Sie erreichen Die RAT GmbH in Trier telefonisch über die kostenfreie Rufnummer 0800 5 888 432 montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und über Mail info(at)qualischeck.rlp.de oder über die Homepage www.qualischeck.rlp.de.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihren QualiScheck erhalten können.
 

Möglichkeit 1
Sie rufen bei der Antragsstelle unter der kostenfreien Telefonnummer: 0800 5 888 432 an und werden dort über den QualiScheck informiert.

Hier wird geklärt, ob Sie die Zugangsberechtigungen (Altersgrenze, Wohnort etc.) erfüllen und es wird Ihnen ein Formular zur Anforderung eines QualiSchecks sowie ein Merkblatt zugesendet.

Sie füllen das Formular aus und senden es an Die RAT GmbH zurück. Hier wird Ihr Antrag geprüft und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der QualiScheck mit Angaben zum gewünschten Kurs und Weiterbildungsanbieter per Post zugesendet.

Mit diesem Scheck gehen Sie dann zu einem der Weiterbildungsanbieter, der auf dem QualiScheck vermerkt ist und reichen Ihren Scheck ein.

Möglichkeit 2
Sie laden sich das Antragsformular und das Merkblatt zum QualiScheck herunter und schicken es an die Antragstelle.
Ihr Antrag wird geprüft und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der QualiScheck mit Angaben zum gewünschten Kurs und Weiterbildungsanbieter per Post zugesendet.Mit diesem Scheck gehen Sie dann zu einem der Weiterbildungsanbieter, der auf dem QualiScheck vermerkt ist und reichen Ihren Scheck ein.

Merkblatt QualiScheck

Antragsformular QualiScheck

QualiScheck Muster